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Altersvorsorge-Investitionen: Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialfaktoren

Dieses neue Gesetz erlaubt es Verwaltern von Altersvorsorgeplänen, Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) bei Anlageentscheidungen zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass Ihre Altersvorsorge in Unternehmen investiert werden könnte, die diese Aspekte priorisieren, solange dies die potenziellen Erträge nicht negativ beeinflusst. Das Gesetz hebt frühere Vorschriften auf, die einen solchen Ansatz einschränkten.
Wichtige Punkte
Verwalter von Altersvorsorgefonds können nun Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) bei der Auswahl von Investitionen berücksichtigen.
ESG-Faktoren können den Ausschlag geben, wenn zwei Investitionen ähnliche Renditen und Risiken bieten.
Das Gesetz hebt frühere Beschränkungen für die Berücksichtigung von ESG-Faktoren bei Altersvorsorge-Investitionen auf.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3387
Sponsor: Rep. DelBene, Suzan K. [D-WA-1]
Startdatum: 2021-05-20