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Maskenpflicht in Bundesgebäuden zur Verhinderung der COVID-19-Verbreitung

Dieser Gesetzentwurf schreibt das Tragen von Gesichtsmasken in Bundesgebäuden vor, wenn man sich innerhalb von 6 Fuß von einer anderen Person befindet. Bundesbehörden müssen Masken an den Eingängen bereitstellen, und Personen, die sich nicht daran halten, kann der Zutritt verweigert oder der Dienst verweigert werden. Diese Vorschriften enden, wenn ein Experte für Infektionskrankheiten feststellt, dass Masken zur Verhinderung der Virusübertragung nicht mehr notwendig sind.
Wichtige Punkte
Masken sind in Bundesgebäuden erforderlich, wenn man sich in der Nähe anderer Personen aufhält.
Bundesbehörden stellen Masken an den Eingängen der Einrichtungen bereit.
Nichteinhaltung kann zur Verweigerung des Dienstes oder zum Verweis aus dem Gebäude führen.
Die Vorschriften enden, wenn Masken zur Virusprävention nicht mehr als notwendig erachtet werden.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_348
Sponsor: Rep. Garcia, Sylvia R. [D-TX-29]
Startdatum: 2021-01-19