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Verbot von Affirmative Action bei Bundeseinstellungen

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Anwendung von Affirmative Action bei Einstellungen und anderen Personalmaßnahmen der Bundesregierung zu verbieten. Das bedeutet, dass Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen nicht auf Merkmalen wie Rasse, Geschlecht oder nationaler Herkunft basieren dürfen. Dies wird die Art und Weise beeinflussen, wie Bundesbehörden und ihre Auftragnehmer Mitarbeiter rekrutieren, und könnte die Zusammensetzung der Arbeitskräfte im öffentlichen Sektor verändern.
Wichtige Punkte
Verbietet die Verwendung von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, nationaler Herkunft oder Behinderung als Grundlage für Personalmaßnahmen des Bundes.
Bundesmittel dürfen nicht an Einrichtungen (einschließlich Bundesauftragnehmer) vergeben werden, die solche Affirmative-Action-Praktiken anwenden.
Ziel ist es, Identitätsmerkmale durch Exzellenz als Grundlage für die Bundesbeschäftigung zu ersetzen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3499
Sponsor: Rep. Gosar, Paul A. [R-AZ-4]
Startdatum: 2021-05-25