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Gesetz zur Verhinderung antisemitischer Hassverbrechen: Beschleunigte Prüfung und höhere Strafen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Prüfung antisemitischer Hassverbrechen zu beschleunigen. Es sieht die Ernennung eines Beamten zur schnellen Bearbeitung solcher Fälle vor und verpflichtet den Generalstaatsanwalt, regelmäßige Berichte über diese Verbrechen zu erstellen. Darüber hinaus verschärft das Gesetz die Strafen für Wiederholungstäter bei Hassverbrechen, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen.
Wichtige Punkte
Ernennung eines speziellen Beamten im Justizministerium zur beschleunigten Prüfung antisemitischer Hassverbrechen.
Vorschrift für den Generalstaatsanwalt, regelmäßig über die Anzahl und Ermittlungen von antisemitischen Hassverbrechen zu berichten.
Verschärfte Strafen für wiederholte gewalttätige Hassverbrechen, einschließlich lebenslanger Haft bei Todesfolge oder schweren Verbrechen wie Entführung/schwerer sexueller Missbrauch.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3515
Sponsor: Rep. Kustoff, David [R-TN-8]
Startdatum: 2021-05-25