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Überprüfung von Bundesleistungen für Personen ab 105 Jahren

Neue Regeln verlangen von Bundesbehörden, regelmäßig zu überprüfen, ob Personen ab 105 Jahren weiterhin Anspruch auf Leistungen haben. Dies soll sicherstellen, dass öffentliche Gelder nur an berechtigte Empfänger ausgezahlt werden. Diese Änderungen treten ab dem 31. Dezember 2022 in Kraft.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden werden halbjährlich die Berechtigung für Leistungen von Personen ab 105 Jahren überprüfen.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Leistungen an die richtigen Empfänger gehen.
Die Bestimmungen gelten für Zahlungen, die am oder nach dem 31. Dezember 2022 erfolgen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_357
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2021-01-19