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Stärkung der Konsultation mit Stämmen: Neue Regeln für Bundesbehörden

Dieses Gesetz führt neue, obligatorische Konsultationsverfahren für Bundesbehörden mit indigenen Stämmen ein. Es soll sicherstellen, dass die Meinung der Stämme bei Entscheidungen, die ihre Ländereien und Interessen betreffen, berücksichtigt wird, was sich auf Infrastrukturprojekte oder Umweltvorschriften in der Nähe ihrer Gebiete auswirken kann. Ziel ist ein besserer Schutz der Rechte und des kulturellen Erbes der Stämme.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden müssen nun die Auswirkungen ihrer Maßnahmen auf Stämme bewerten und diese vor Entscheidungen konsultieren.
Stämme haben das Recht auf Vertraulichkeit sensibler Informationen, wie z.B. Standorte heiliger Stätten, die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.
Das Gesetz verlangt von den Behörden, Schulungen für Mitarbeiter anzubieten, um deren Interaktion mit indigenen Stämmen und das Verständnis ihrer Souveränität zu verbessern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3587
Sponsor: Rep. Grijalva, Raúl M. [D-AZ-3]
Startdatum: 2021-05-28