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Sozialversicherungs-Pflegegutschrift: Anerkennung unbezahlter Familienpflege

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, unbezahlte Familienpflegearbeit in das Sozialversicherungssystem einzubeziehen. Dies bedeutet, dass Personen, die Kinder oder kranke Angehörige pflegen, zusätzliche Arbeitsjahre angerechnet bekommen könnten, was zu höheren Rentenleistungen führt. Es ist eine wichtige Unterstützung für diejenigen, die ihre Zeit der Pflege widmen und oft ihre eigene Karriere opfern.
Wichtige Punkte
Unbezahlte Familienpfleger können zusätzliche Arbeitsjahre für die Sozialversicherung angerechnet bekommen.
Das Gesetz deckt die Pflege von Kindern unter 12 Jahren oder chronisch abhängigen Personen ab (z.B. ältere, kranke, behinderte Menschen).
Bis zu fünf Jahre solcher Pflege können angerechnet werden, was potenziell zukünftige Sozialversicherungsleistungen erhöht.
Um sich zu qualifizieren, sind ein Antrag und Dokumente zum Nachweis des Abhängigkeitsstatus erforderlich.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3632
Sponsor: Rep. Schneider, Bradley Scott [D-IL-10]
Startdatum: 2021-05-28