Drogen-Tests für Sozialhilfeempfänger: Neue Regeln für den Leistungszugang
Dieser Gesetzentwurf führt obligatorische Drogentests für Personen ein, die Sozial-, Lebensmittel- und Wohnbeihilfen beantragen. Wer einen Drogentest nicht besteht oder verweigert, kann für einen bestimmten Zeitraum den Anspruch auf diese Leistungen verlieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Hilfe Bedürftige erreicht und nicht für illegale Substanzen missbraucht wird.
Wichtige Punkte
Obligatorische Drogentests für Erwachsene, die Sozialhilfe (TANF), Lebensmittelhilfe (SNAP) und Wohnbeihilfe beantragen.
Personen mit einer Drogen-bezogenen Verhaftung in den letzten 5 Jahren müssen einen Drogentest bestehen.
Personen ohne solche Vorgeschichte müssen ein Screening auf Drogenmissbrauchsrisiko durchlaufen; bei hohem Risiko ist ein Drogentest erforderlich.
Ein positives Testergebnis führt zur Aussetzung der Leistungen für mindestens 12 Monate, bis zum Abschluss einer Behandlung oder einem negativen Testergebnis.
Die Kosten für Tests und Screenings werden vom Staat getragen, nicht vom Antragsteller.
Die Verweigerung eines Tests oder Screenings führt zur Ablehnung der Leistungen.
Die Ablehnung von Leistungen für eine Person hat keinen Einfluss auf die Hilfe für andere Familienmitglieder.
Staaten, die diese Regeln nicht umsetzen, können eine Kürzung der Bundesmittel für diese Programme um 15% erfahren.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3678
Sponsor: Rep. Rouzer, David [R-NC-7]
Startdatum: 2021-06-01