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Verbot von Kreditprüfungen bei Einstellungsentscheidungen

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Arbeitgebern die Nutzung von Kreditprüfungen bei Einstellungs- oder Entlassungsentscheidungen zu untersagen. Das bedeutet, Ihre Kreditwürdigkeit kann kein Grund für eine Ablehnung der Anstellung sein, es sei denn, es geht um den Zugang zu geheimen Informationen oder es ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber dürfen Ihre Kreditgeschichte nicht für Einstellungsentscheidungen verwenden.
Ausnahmen gelten für Stellen, die Zugang zu geheimen Informationen erfordern oder wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ihnen kann die Anstellung nicht verweigert werden, weil Sie einer Kreditprüfung nicht zugestimmt haben, außer in den genannten Ausnahmen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3697
Sponsor: Rep. Cohen, Steve [D-TN-9]
Startdatum: 2021-06-04