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Sicherheit und Entwicklung autonomer Fahrzeuge: Neue Regeln und Datenschutz

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit hochautomatisierter Fahrzeuge zu regeln, indem es bundesweite Standards festlegt und die Möglichkeit staatlicher Vorschriften einschränkt. Es schreibt Sicherheitsbewertungszertifizierungen, Cybersicherheits- und Datenschutzpläne für Hersteller vor und führt neue Anforderungen für Insassenwarnsysteme auf den Rücksitzen und Scheinwerfer ein. Ziel ist es, den sicheren Einsatz neuer Technologien auf den Straßen zu gewährleisten und die persönlichen Daten der Bürger zu schützen.
Wichtige Punkte
Bundesweite Sicherheitsstandards für autonome Fahrzeuge: Staaten dürfen keine eigenen Vorschriften für Design und Leistung autonomer Fahrzeuge erlassen, es sei denn, sie sind identisch mit den Bundesstandards.
Sicherheitszertifizierung und Cybersicherheitspläne: Hersteller autonomer Fahrzeuge müssen Sicherheitszertifizierungen vorlegen und Pläne zum Schutz vor Cyberangriffen entwickeln.
Datenschutz: Hersteller müssen Datenschutzpläne für die Erfassung, Nutzung und Weitergabe von Daten über Fahrzeughalter und Insassen erstellen, mit Optionen zur Datenlöschung.
Warnsysteme für Insassen auf den Rücksitzen: Neue Personenkraftwagen müssen mit Alarmsystemen ausgestattet sein, die den Fahrer nach dem Ausschalten des Motors daran erinnern, die Rücksitze zu überprüfen.
Erleichterung der Erprobung autonomer Fahrzeuge: Die überarbeiteten Vorschriften erleichtern die Erprobung autonomer Fahrzeuge, wobei die Hersteller verpflichtet sind, Unfälle zu melden.
Beirat für hochautomatisierte Fahrzeuge: Ein Beirat wird eingerichtet, um sich mit Fragen der Sicherheit, der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, des Datenschutzes und der Umweltauswirkungen zu befassen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3711
Sponsor: Rep. Latta, Robert E. [R-OH-5]
Startdatum: 2021-06-04