arrow_back Zurück zur App

Gebührenbefreiung für Ratenzahlungen bei elektronischer Zahlung

Neue Regeln schaffen Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen ab, wenn Zahlungen elektronisch per Debitkarte erfolgen. Geringverdiener, die nicht elektronisch zahlen können, erhalten nach Abschluss ihrer Vereinbarung eine Gebührenerstattung. Dies soll Bürgern die Begleichung ausstehender Steuern ohne zusätzliche Kosten erleichtern.
Wichtige Punkte
Keine Gebühren für Steuer-Ratenzahlungsvereinbarungen bei elektronischer Zahlung per Debitkarte.
Gebührenerstattung für Geringverdiener, die nicht elektronisch zahlen können, nach Abschluss der Vereinbarung.
Änderungen gelten für Ratenzahlungsvereinbarungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3736
Sponsor: Rep. Vela, Filemon [D-TX-34]
Startdatum: 2021-06-04