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Erleichterter lokaler Fleischverkauf: Ausnahmen für staatlich regulierte Schlachtung

Neue Regeln befreien kleine Schlachtbetriebe von Bundeskontrollen, wenn sie dem Landesrecht entsprechen und Fleisch nur innerhalb dieses Staates verkaufen. Dies soll den Zugang zu lokal produziertem Fleisch für Verbraucher, Restaurants und Geschäfte erleichtern und lokale Landwirte und Verarbeiter unterstützen.
Wichtige Punkte
Kleinere Schlachtbetriebe sind von Bundeskontrollen ausgenommen, wenn sie die staatlichen Anforderungen erfüllen.
Fleisch aus diesen Betrieben kann direkt an Verbraucher, Restaurants und Geschäfte innerhalb desselben Staates verkauft werden.
Das Gesetz ersetzt oder hebt bestehende Landesgesetze zur Schlachtung und zum Fleischverkauf nicht auf.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3835
Sponsor: Rep. Massie, Thomas [R-KY-4]
Startdatum: 2021-06-11