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Keine Einkommensgrenzen mehr für Rentner und Sozialhilfeempfänger

Dieses Gesetz hebt die Einkommensgrenzen für Personen auf, die Leistungen aus der Sozialversicherung (Social Security) und dem Eisenbahn-Rentensystem erhalten. Das bedeutet, dass Rentner und Leistungsempfänger arbeiten können, ohne dass ihre Leistungen gekürzt oder eingestellt werden. Die Änderungen treten für Steuerjahre in Kraft, die nach dem 31. Dezember 2021 enden.
Wichtige Punkte
Sozialversicherungsbezieher können unbegrenzt verdienen, ohne Leistungsverluste.
Einkommensgrenzen für das Eisenbahn-Rentensystem werden ebenfalls abgeschafft.
Ziel ist es, Senioren zur weiteren Erwerbstätigkeit ohne finanzielle Nachteile zu ermutigen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3921
Sponsor: Rep. Walorski, Jackie [R-IN-2]
Startdatum: 2021-06-15