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Verlängerung der COVID-19-Hilfen für Bundesstudentendarlehen

Dieses Gesetz erweitert und verlängert die Hilfen für Bundesstudentendarlehensnehmer aufgrund der COVID-19-Pandemie. Das bedeutet, dass viele Studenten und Absolventen ihre Zahlungen und Zinsansammlungen für einen längeren Zeitraum aussetzen können, was eine finanzielle Entlastung darstellen kann. Darüber hinaus deckt das Gesetz eine breitere Palette von Darlehen ab und führt Rückerstattungen für diejenigen ein, die bereits Zahlungen geleistet haben.
Wichtige Punkte
Zahlungsaussetzung: Die Zahlungen für Bundesstudentendarlehen werden bis 30 Tage nach dem Ende des COVID-19-Gesundheitsnotstands ausgesetzt.
Keine Zinsansammlung: Zinsen auf Bundesstudentendarlehen werden in diesem Zeitraum nicht anfallen und in einigen Fällen zurückerstattet, falls bereits gezahlt.
Erweiterter Geltungsbereich: Die Hilfen umfassen eine breitere Palette von Bundesstudentendarlehen, einschließlich derer, die zuvor nicht enthalten waren.
Schutz der Kreditwürdigkeit: Für weitere 30 Tage nach dem Ende der Aussetzung wirken sich versäumte Zahlungen nicht negativ auf die Kreditwürdigkeit aus oder führen zu Strafen.
Flexibilität bei Rückzahlungsplänen: Kreditnehmer mit einkommensabhängigen Rückzahlungsplänen müssen ihr Einkommen oder ihre Familiengröße bis Ende 2021 nicht erneut bestätigen.
Rückerstattungen für frühere Zahlungen: Kreditnehmer, die zwischen dem 13. März 2020 und dem Inkrafttreten des Gesetzes Zahlungen oder Zinsen für bestimmte Darlehensarten geleistet haben, können Rückerstattungen erhalten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_394
Sponsor: Rep. Courtney, Joe [D-CT-2]
Startdatum: 2021-01-21