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Dauerhafte Finanzielle Unterstützung für Kreditgenossenschaften

Dieses Gesetz erhöht dauerhaft die Fähigkeit der Zentralen Liquiditätseinrichtung (CLF), Kredite an Kreditgenossenschaften zu vergeben. Das bedeutet, dass Kreditgenossenschaften bei Bedarf leichter Zugang zu zusätzlichen Mitteln haben werden, was dazu beitragen kann, ihre Stabilität zu erhalten und die Kontinuität der Dienstleistungen für ihre Mitglieder, d.h. normale Bürger, zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Erhöht dauerhaft die Kreditvergabekapazität der Zentralen Liquiditätseinrichtung an Kreditgenossenschaften.
Sorgt für größere finanzielle Stabilität der Kreditgenossenschaften, was sich in sichereren Ersparnissen und zugänglicheren Krediten für Bürger niederschlagen kann.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3958
Sponsor: Rep. Waters, Maxine [D-CA-43]
Startdatum: 2021-06-16