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Erleichterung elektronischer und Fern-Notarisierungen bundesweit

Dieses neue Gesetz vereinfacht elektronische und Fern-Notarisierungen, was bedeutet, dass Bürger Dokumente notariell beglaubigen lassen können, ohne physisch einen Notar aufsuchen zu müssen. Dies erhöht den Komfort und den Zugang zu Notardienstleistungen, insbesondere für Personen, die weit entfernt wohnen oder Mobilitätsprobleme haben.
Wichtige Punkte
Möglichkeit der Fernbeglaubigung: Notare können Dokumente nun elektronisch und aus der Ferne beglaubigen, was Bürgern Zeit und Mühe spart.
Anerkennung von Notarisierungen zwischen den Staaten: Notarisierungen, die in einem Staat durchgeführt wurden, werden in anderen Staaten und Bundesgerichten anerkannt, was grenzüberschreitende Transaktionen vereinfacht.
Sicherheitsanforderungen: Fernbeglaubigungen müssen audio-visuell aufgezeichnet werden, und die Identität der Person muss sicher überprüft werden, was den Schutz vor Betrug erhöht.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3962
Sponsor: Rep. Dean, Madeleine [D-PA-4]
Startdatum: 2021-06-17