Gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld und Sozialversicherungsleistungen wird beendet
Neue Regeln sollen verhindern, dass Personen gleichzeitig Arbeitslosengeld und Leistungen aus der Sozialversicherungs-Invalidenversicherung erhalten. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, kann dies als erhebliche Erwerbstätigkeit angesehen werden, was Sie möglicherweise von Invalidenleistungen ausschließt. Diese Änderungen gelten für Personen, die ab dem 1. Januar 2022 Invalidenleistungen beantragen und Arbeitslosengeld erhalten.
Wichtige Punkte
Der Bezug von Arbeitslosengeld wird als erhebliche Erwerbstätigkeit gewertet, was den Anspruch auf Invalidenversicherungsleistungen beeinträchtigen kann.
Die Änderungen umfassen reguläres, verlängertes und zusätzliches Arbeitslosengeld sowie Anpassungsbeihilfen für den Handel.
Die neuen Regeln treten am 1. Januar 2022 in Kraft und betreffen neue Anträge auf Invalidenleistungen und den Bezug von Arbeitslosengeld ab diesem Datum.
Die Sozialversicherungsverwaltung wird elektronische Datenabgleiche zur Durchsetzung dieser Bestimmungen nutzen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_3971
Sponsor: Rep. Arrington, Jodey C. [R-TX-19]
Startdatum: 2021-06-17