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Telemedizinische Abdeckung für psychische und Verhaltensgesundheitsdienste gesichert

Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass psychische und verhaltensbezogene Gesundheitsdienste, die aus der Ferne (per Telemedizin) erbracht werden, von der Versicherung abgedeckt sind. Dies bedeutet, dass Bürger leichteren Zugang zu Spezialisten haben, ohne persönliche Besuche, was den Zugang zur Versorgung, insbesondere in abgelegenen Gebieten, verbessern kann.
Wichtige Punkte
Erweiterung des Versicherungsschutzes auf psychische und verhaltensbezogene Gesundheitsdienste, die per Telemedizin erbracht werden.
Erleichterung des Zugangs zu spezialisierter psychiatrischer und psychologischer Versorgung für Personen mit Reisehindernissen.
Vorschrift zur Erstellung eines Berichts über die Nutzung dieser Dienste, einschließlich Empfehlungen zur Betrugs- und Missbrauchsverhütung.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4058
Sponsor: Rep. Matsui, Doris O. [D-CA-6]
Startdatum: 2021-06-22