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Schutz von Wahlhelfern und Wählern: Neue Regeln für die Sicherheit von Bundeswahlen.

Dieses Gesetz führt neue Regeln zum Schutz von Wahlhelfern und Wählern bei Bundeswahlen ein. Es erhöht die Strafen für die Belästigung von Wahlhelfern und erschwert die unbegründete Entfernung lokaler Wahlleiter. Darüber hinaus werden Einschränkungen für die Anfechtung der Wahlberechtigung eingeführt, um reibungslosere Wahlprozesse zu gewährleisten.
Wichtige Punkte
Die Belästigung von Wahlhelfern (Beamten, Wahlhelfern, Freiwilligen) wird zu einem Bundesverbrechen, das mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Dollar oder 5 Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Lokale Wahlleiter können nur aus bestimmten Gründen (Ineffizienz, Pflichtverletzung, Fehlverhalten im Amt) entfernt werden, um sie vor politischem Druck zu schützen.
Bürger können die Wahlberechtigung anderer Personen nur auf der Grundlage persönlicher Kenntnisse und unter Eid anfechten, und solche Anfechtungen dürfen nicht am Wahltag oder kurz davor erfolgen, es sei denn, es handelt sich um neu registrierte Wähler.
Wahlbeobachter müssen in Wahllokalen einen Abstand von mindestens 8 Fuß (ca. 2,4 Meter) zu Wählern und Stimmzetteln einhalten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4064
Sponsor: Rep. Sarbanes, John P. [D-MD-3]
Startdatum: 2021-06-22