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Pflicht zur Offenlegung von Kameras und Mikrofonen in internetfähigen Geräten

Neue Vorschriften verlangen von Herstellern, offenzulegen, ob internetfähige Geräte, wie z.B. Smart-Home-Geräte, Kameras oder Mikrofone enthalten. Dies soll das Bewusstsein der Verbraucher für potenzielle Aufnahmefunktionen in ihren Geräten erhöhen, was sich auf ihre Privatsphäre und Datensicherheit auswirken kann.
Wichtige Punkte
Hersteller müssen klar angeben, ob intelligente Geräte (z.B. Staubsauger, Kühlschränke) eingebaute Kameras oder Mikrofone haben.
Die Regeln gelten nicht für Telefone, Laptops, Tablets oder Geräte, bei denen eine Kamera oder ein Mikrofon offensichtlich oder eine Hauptfunktion ist.
Die Federal Trade Commission (FTC) wird diese Regeln durchsetzen und Leitlinien herausgeben, um Herstellern die Einhaltung der neuen Anforderungen zu erleichtern.
Das Gesetz gilt für Geräte, die 180 Tage nach der Veröffentlichung der FTC-Leitlinien hergestellt wurden.
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Drucknummer: 117_HR_4081
Sponsor: Rep. Curtis, John R. [R-UT-3]
Startdatum: 2021-06-23