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Franchisegeber-Schutz: Keine Arbeitsbeziehung bei sozial guten Aktivitäten

Dieses Gesetz stellt klar, dass ein Franchisegeber nicht zum Arbeitgeber eines Franchisenehmers wird, selbst wenn er die Einhaltung von Richtlinien zu Sicherheit, Antidiskriminierung oder COVID-19 vorschreibt. Dies soll Franchisegeber ermutigen, gute Praktiken zu fördern, ohne zusätzliche arbeitsrechtliche Verpflichtungen befürchten zu müssen. Bürger könnten durch einheitliche Standards mehr Sicherheit an Franchise-Arbeitsplätzen erfahren.
Wichtige Punkte
Franchisegeber können von Franchisenehmern die Einführung von Richtlinien zu Belästigung, Menschenhandel, Arbeitsplatzgewalt, Diskriminierung, Schulungen oder Stipendien verlangen, ohne als Arbeitgeber zu gelten.
Die Umsetzung von COVID-19-bezogenen Richtlinien (z.B. Verwendung von PSA) durch einen Franchisegeber begründet kein Arbeitsverhältnis mit dem Franchisenehmer.
Das Gesetz hat Vorrang vor Landesrecht und gewährleistet landesweit einheitliche Regeln für Franchising-Beziehungen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4109
Sponsor: Rep. Walorski, Jackie [R-IN-2]
Startdatum: 2021-06-23