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Schutz vor häuslicher Gewalt: Ausweitung von Waffenverboten

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit von Opfern häuslicher Gewalt zu erhöhen, indem die Definitionen von „intimer Partner“ und „Verbrechen häuslicher Gewalt“ erweitert werden. Dies bedeutet, dass mehr Personen, die unter Schutzanordnungen stehen, vor dem Waffenbesitz durch Täter geschützt werden. Zusätzlich wird ein Förderprogramm eingerichtet, um Staaten und Stämmen bei der effektiven Entnahme von Schusswaffen von verurteilten Tätern häuslicher Gewalt zu helfen.
Wichtige Punkte
Erweiterung der bundesweiten Definitionen von „intimer Partner“ und „Verbrechen häuslicher Gewalt“ um Dating-Partner und andere durch lokale Gesetze geschützte Personen.
Verbot des Besitzes und Erwerbs von Schusswaffen und Munition für Personen, die unter Schutzanordnungen wegen häuslicher Gewalt stehen, einschließlich Notfallanordnungen.
Einführung eines Förderprogramms für Staaten und Stämme zur Unterstützung von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten bei der Entnahme von Schusswaffen von Tätern häuslicher Gewalt.
Gerichte müssen Anordnungen zur Waffenabgabe erlassen, die Täter verpflichten, Waffen innerhalb von 24 Stunden abzugeben oder zu verkaufen und eidesstattliche Erklärungen einzureichen.
Sicherstellung der sicheren Aufbewahrung abgegebener Waffen und deren Rückgabe nach Ablauf der Schutzanordnung, vorbehaltlich einer Hintergrundprüfung.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4139
Sponsor: Rep. Himes, James A. [D-CT-4]
Startdatum: 2021-06-24