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Verbot von Kreditprüfungen bei den meisten Einstellungsentscheidungen

Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, die Möglichkeit von Arbeitgebern einzuschränken, die Kreditwürdigkeit von Bewerbern zu überprüfen. Es soll Personen mit schlechterer Kreditwürdigkeit helfen, eine Anstellung zu finden, insbesondere jenen, deren finanzielle Probleme auf unkontrollierbare Umstände wie Arbeitsplatzverlust oder plötzliche medizinische Ausgaben zurückzuführen sind. Das Gesetz soll zwei Jahre nach seiner Verabschiedung in Kraft treten.
Wichtige Punkte
Arbeitgeber dürfen die Kreditwürdigkeit von Bewerbern grundsätzlich nicht überprüfen, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder bei nationalen Sicherheitsuntersuchungen.
Ist eine Kreditprüfung zulässig, muss der Arbeitgeber den Grund klar darlegen und darf die Kosten nicht an den Bewerber weitergeben.
Das Gesetz soll Diskriminierung bei der Einstellung reduzieren, insbesondere gegenüber ethnischen Minderheiten und Personen in finanziellen Schwierigkeiten.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4144
Sponsor: Rep. Lawson, Al, Jr. [D-FL-5]
Startdatum: 2021-06-24