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Begrenzung der Steuerabzüge für Naturschutz-Schenkungen

Neue Regeln beschränken Steuerabzüge für Naturschutz-Schenkungen, insbesondere für Unternehmen und Personengesellschaften. Dies soll Missbrauch im Steuersystem verhindern. Die Änderungen können beeinflussen, wie einige Einheiten Land für Naturschutzzwecke spenden.
Wichtige Punkte
Steuerabzugsgrenzen: Unternehmen und Personengesellschaften können Naturschutzspenden nicht abziehen, wenn der Betrag das 2,5-fache der Partnerbasis übersteigt.
Ausnahmen: Diese Grenzen gelten nicht für Spenden, die mindestens 3 Jahre nach Erwerb der Immobilie oder des Gesellschaftsanteils getätigt wurden, oder für Spenden von Familiengesellschaften.
Strafen für Fehler: Es werden strengere Strafen für falsche Abzüge im Zusammenhang mit diesen Spenden eingeführt, ohne Ausnahme für vernünftige Gründe.
Rückwirkende Anwendung: Die neuen Regeln gelten für Spenden, die nach dem 23. Dezember 2016 getätigt wurden, mit einer Ausnahme für zertifizierte historische Strukturen, die ab 2018 gelten.
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Drucknummer: 117_HR_4164
Sponsor: Rep. Thompson, Mike [D-CA-5]
Startdatum: 2021-06-24