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Ehegleichheit im Bundesrecht: Terminologie-Aktualisierung

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Sprache in zahlreichen Bundesgesetzen zu standardisieren, indem Begriffe wie „Ehefrau“ und „Ehemann“ durch geschlechtsneutrale Begriffe wie „Ehepartner“ oder „Ehepaar“ ersetzt werden. Diese Änderungen stellen sicher, dass alle Ehen nach Bundesrecht gleich behandelt werden, unabhängig vom Geschlecht der Ehepartner. Dies wirkt sich auf verschiedene Bereiche aus, von Leistungen bis hin zu Steuerangelegenheiten, und gewährleistet Konsistenz und Gleichheit.
Wichtige Punkte
Ersetzt geschlechtsspezifische Begriffe („Ehefrau“, „Ehemann“) durch geschlechtsneutrale Begriffe („Ehepartner“, „Ehepaar“) in über 100 Bundesgesetzen.
Gewährleistet die Gleichbehandlung aller Ehepaare in Bereichen wie Steuern, Leistungen, Einwanderung und anderen Bundesvorschriften.
Entfernt veraltete Definitionen der Ehe, die sie auf eine Verbindung zwischen Mann und Frau beschränkten, und spiegelt das aktuelle Verständnis der Ehegleichheit wider.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4170
Sponsor: Rep. Brownley, Julia [D-CA-26]
Startdatum: 2021-06-25