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Gesetz zur Artenkrise: Artenschutz als nationaler Notstand

Dieses Gesetz verpflichtet den Präsidenten, die globale Artenkrise zum nationalen Notstand zu erklären. Ziel ist es, den Schutz gefährdeter Pflanzen und Tiere zu beschleunigen, neue Schutzgebiete zu schaffen und Bundesbehörden dazu zu verpflichten, die Wiederherstellung von Wildtier- und Pflanzenpopulationen zu priorisieren. Bürger könnten verstärkte Umweltschutzbemühungen in ihrer Umgebung bemerken.
Wichtige Punkte
Der Präsident muss die Artenkrise zum nationalen Notstand erklären, was spezielle Schutzmaßnahmen auslöst.
Behörden werden den Schutz gefährdeter Arten beschleunigen und neue Schutzgebiete sowie Meeresschutzgebiete einrichten.
Alle Bundesbehörden müssen den Schutz von Arten und Lebensräumen in ihre Operationen integrieren, auch auf Militäranlagen.
Es werden jährliche Überprüfungen der Einhaltung internationaler Fischerei- und Artenschutzprogramme durch andere Nationen durchgeführt, mit der Möglichkeit von Handelssanktionen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4182
Sponsor: Rep. Newman, Marie [D-IL-3]
Startdatum: 2021-06-25