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Insolvenzgerichtsstandreform: Schluss mit der Gerichtsstandswahl

Neue Regeln sollen verhindern, dass Unternehmen Insolvenzanträge bei Gerichten weit entfernt von ihrem Hauptgeschäftssitz einreichen. Ziel ist es, kleinen Unternehmen, Mitarbeitern und Gläubigern die Teilnahme an Insolvenzverfahren zu erleichtern und so die Fairness und das Vertrauen in das Insolvenzsystem zu stärken.
Wichtige Punkte
Unternehmen müssen Insolvenzanträge grundsätzlich dort einreichen, wo sich ihr Hauptgeschäftssitz oder ihre Hauptvermögenswerte befinden.
Die neuen Regeln erschweren es Unternehmen, ihren Standort kurz vor der Insolvenz zu ändern, um ein günstigeres Gericht zu wählen.
Diese Reform soll sicherstellen, dass Betroffene wie Mitarbeiter und lokale Gläubiger leichter an Insolvenzfällen teilnehmen können.
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Drucknummer: 117_HR_4193
Sponsor: Rep. Lofgren, Zoe [D-CA-19]
Startdatum: 2021-06-28