Übertragung der Betreuung unbegleiteter Migrantenkinder an Heimatschutz
Dieses Gesetz überträgt die Verantwortung für die Betreuung unbegleiteter Migrantenkinder vom Gesundheitsministerium an das Heimatschutzministerium. Das bedeutet, dass das Heimatschutzministerium nun deren Inhaftierung und Betreuung verwalten wird. Es führt auch obligatorische DNA-Tests für biologische Verwandte ein und erfordert die Zustimmung des Gouverneurs des jeweiligen Bundesstaates für die Unterbringung, es sei denn, es handelt sich um einen biologischen Verwandten.
Wichtige Punkte
Die Verantwortung für die Betreuung unbegleiteter Migrantenkinder wechselt vom Gesundheitsministerium zum Heimatschutzministerium.
Obligatorische DNA-Tests werden eingeführt, um biologische Verwandtschaftsbeziehungen vor der Unterbringung eines Kindes bei einem Sponsor zu bestätigen.
Die Zustimmung des Gouverneurs des Bundesstaates ist für die Unterbringung eines Migrantenkindes erforderlich, es sei denn, es handelt sich um einen bestätigten biologischen Verwandten.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4201
Sponsor: Rep. Green, Mark E. [R-TN-7]
Startdatum: 2021-06-28