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Vereinfachung der Fristen für geschätzte Einkommensteuervorauszahlungen

Dieses Gesetz ändert die Fälligkeitstermine für geschätzte Einkommensteuervorauszahlungen für Einzelpersonen. Anstatt im Juni und September zu zahlen, haben die Bürger mehr Zeit, da diese Termine auf Juli und Oktober verschoben werden. Dies soll die persönliche Finanzverwaltung erleichtern.
Wichtige Punkte
Fälligkeitstermin der zweiten geschätzten Einkommensteuervorauszahlung vom 15. Juni auf den 15. Juli verschoben.
Fälligkeitstermin der dritten geschätzten Einkommensteuervorauszahlung vom 15. September auf den 15. Oktober verschoben.
Änderungen gelten für Raten, die in Steuerjahren fällig werden, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4214
Sponsor: Rep. Lesko, Debbie [R-AZ-8]
Startdatum: 2021-06-29