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Journalistenschutz: Grenzen bei der Offenlegung von Quellen und Informationen

Neue Regeln sollen Journalisten und ihre Quellen schützen, indem sie die Befugnis der Bundesbehörden einschränken, sie zur Offenlegung von Informationen zu zwingen. Dies bedeutet mehr Freiheit für die Medien, die Öffentlichkeit zu informieren, was die Verfügbarkeit vielfältiger Nachrichten beeinflussen und den investigativen Journalismus stärken kann. Es führt auch den Schutz von Daten ein, die von Internetdienstanbietern im Auftrag von Journalisten gespeichert werden.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden können Journalisten nicht zwingen, Quelleninformationen oder gesammeltes Material offenzulegen, es sei denn, dies ist zur Verhinderung von Terrorismus oder Lebens-/Gesundheitsgefahren erforderlich.
Internetdienstanbieter (z.B. Telekommunikationsunternehmen) können nicht gezwungen werden, Daten von Journalisten ohne Gerichtsbeschluss und Benachrichtigung des Journalisten offenzulegen, es sei denn, es besteht eine unmittelbare Gewaltandrohung.
Erforderliche Informationen müssen streng relevant und nicht zu weit gefasst sein, um die Privatsphäre und Unabhängigkeit von Journalisten zu schützen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4330
Sponsor: Rep. Raskin, Jamie [D-MD-8]
Startdatum: 2021-07-01