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Gleiche Kosten für Krebsmedikamente: Oral vs. vom Arzt verabreicht

Neue Vorschriften sollen sicherstellen, dass Krankenversicherungen orale Krebsmedikamente zu Kostenbedingungen abdecken, die nicht ungünstiger sind als die für intravenös verabreichte oder injizierte Krebsmedikamente. Dies bedeutet, dass Patienten für orale Krebsmedikamente nicht mehr bezahlen sollten, wenn diese medizinisch notwendig sind. Das Gesetz soll für Planjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, in Kraft treten.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen müssen die gleichen Kostenbeteiligungsbedingungen für orale Krebsmedikamente wie für solche, die von einem Gesundheitsdienstleister verabreicht werden, anbieten.
Es ist verboten, die Eigenbeteiligung der Patienten zu erhöhen oder Leistungen neu zu klassifizieren, um diese Vorschriften zu umgehen.
Das Gesetz schreibt weder den Ersatz von intravenösen Medikamenten durch orale vor, noch verbietet es Versicherern, eine vorherige Genehmigung für Chemotherapie zu verlangen.
Diese Bestimmungen gelten für Planjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
Eine Studie wird durchgeführt, um die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Eigenbeteiligung der Patienten zu bewerten.
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Drucknummer: 117_HR_4385
Sponsor: Rep. Higgins, Brian [D-NY-26]
Startdatum: 2021-07-09