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Konsultation mit indigenen Stämmen vor dem Verkauf von Bundesimmobilien.

Neue Regeln erfordern die Konsultation mit staatlich anerkannten Indianerstämmen vor dem Verkauf oder der Übertragung von zivilen Bundesimmobilien. Dies stellt sicher, dass solche Verkäufe den Zugang der Stämme zu wesentlichen Bundesdiensten nicht einschränken oder eliminieren, wodurch ihre Rechte und ihr Zugang zu Ressourcen geschützt werden.
Wichtige Punkte
Konsultationspflicht: Bundesbehörden müssen Indianerstämme konsultieren, bevor sie Immobilien verkaufen, wenn dies ihren Zugang zu Dienstleistungen beeinträchtigt.
Zugangsschutz: Immobilienverkäufe sind verboten, wenn sie den Zugang der Stämme zu Bundesdiensten erheblich einschränken oder eliminieren.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4386
Sponsor: Rep. Jayapal, Pramila [D-WA-7]
Startdatum: 2021-07-09