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Einwanderungsgerichte: Alle Fälle zentralisiert in D.C.

Dieser Gesetzentwurf schlägt vor, dass alle Fälle im Zusammenhang mit dem Einwanderungsrecht, einschließlich Berufungen gegen Abschiebeanordnungen, ausschließlich vom Bundesgericht im District of Columbia behandelt werden. Dies bedeutet, dass Personen, die einen Einwanderungsstatus beantragen oder Einwanderungsentscheidungen anfechten, ihre Fälle an dieses einzige, spezifische Gericht richten müssten, unabhängig von ihrem Wohnsitz in den USA. Dies könnte die Zugänglichkeit und die Kosten von Gerichtsverfahren für Einwanderer beeinflussen.
Wichtige Punkte
Alle Einwanderungsrechtsfälle werden ausschließlich vom Bundesgericht im District of Columbia behandelt.
Personen, die US-Abschiebeanordnungen anfechten, müssen ebenfalls bei diesem einzigen Gericht Berufung einlegen.
Diese Änderung könnte beeinflussen, wo und wie Bürger und Ausländer ihre Rechte in Einwanderungsangelegenheiten verfolgen können.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_44
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2021-01-04