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Ende der Zwangsschiedsgerichtsbarkeit bei sexueller Nötigung und Belästigung

Dieses neue Gesetz ermöglicht es Personen, die in Streitigkeiten wegen sexueller Nötigung oder Belästigung verwickelt sind, zu wählen, ob sie ihre Ansprüche vor Gericht oder durch Schiedsverfahren verfolgen möchten. Das bedeutet, dass sie nicht mehr gezwungen werden können, solche Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen, selbst wenn sie zuvor eine Schiedsvereinbarung unterzeichnet haben. Diese Änderung soll Opfern mehr Gerechtigkeit und Kontrolle über den Rechtsprozess ermöglichen.
Wichtige Punkte
Opfer von sexueller Nötigung oder Belästigung können nun wählen, ob ihr Fall vor Gericht oder im Schiedsverfahren behandelt wird.
Vorab geschlossene Schiedsvereinbarungen, die eine außergerichtliche Beilegung dieser spezifischen Streitigkeiten vorschrieben, sind nun ungültig.
Gerichte, nicht Schiedsrichter, entscheiden, ob dieses neue Gesetz auf einen bestimmten Fall anwendbar ist.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2022-02-08
78%
Dafür 335
Dagegen 97
Enthaltung 0
Vollständige Ergebnisse open_in_new
Gesetz geworden
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4445
Sponsor: Rep. Bustos, Cheri [D-IL-17]
Startdatum: 2021-07-16
Abstimmungsdatum: 2022-02-08
Sitzung Nr.: 2
Abstimmung Nr.: 33