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Keine Steuer auf Sozialversicherungs- und Eisenbahnrentenleistungen

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Einkommensteuer auf Sozialversicherungsleistungen und Eisenbahnrentenleistungen der Stufe 1 abzuschaffen. Dies bedeutet, dass Personen, die diese Leistungen erhalten, keine Bundeseinkommensteuer mehr darauf zahlen müssen, wodurch ihr verfügbares Einkommen steigt. Der Gesetzentwurf stellt auch sicher, dass die Sozialversicherungsfonds nicht negativ beeinflusst werden, da fehlende Einnahmen aus allgemeinen Staatsmitteln gedeckt werden.
Wichtige Punkte
Sozialversicherungsleistungen und Eisenbahnrentenleistungen der Stufe 1 werden nicht mehr besteuert.
Personen, die diese Leistungen erhalten, haben mehr Geld zur Verfügung, da sie keine Einkommensteuer darauf zahlen.
Die Sozialversicherungsfonds werden vor finanziellen Verlusten geschützt, wobei Fehlbeträge aus dem allgemeinen Fonds gedeckt werden.
Die Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4453
Sponsor: Rep. Gosar, Paul A. [R-AZ-4]
Startdatum: 2021-07-16