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Gleiche Versicherungsdeckung für Telegesundheitsdienste

Neue Vorschriften verlangen von Krankenversicherern, dass sie medizinische Fernleistungen (Telegesundheit) zu den gleichen Bedingungen wie persönliche Besuche abdecken. Dies bedeutet, dass Bürger leichteren Zugang zur Gesundheitsversorgung, einschließlich psychischer Gesundheitsdienste, erhalten, ohne zusätzliche Kosten oder Einschränkungen.
Wichtige Punkte
Versicherer müssen Telegesundheitsdienste gleich wie persönliche Besuche abdecken.
Keine Anforderung einer vorherigen Beziehung zum Arzt für Telegesundheitsdienste.
Möglichkeit, Kostenbeteiligungen für COVID-19-bezogene Telegesundheitsdienste zu erlassen.
Bestimmungen gelten für Planjahre ab dem 1. Januar 2022.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4480
Sponsor: Rep. Phillips, Dean [D-MN-3]
Startdatum: 2021-07-16