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Verbot der Nutzung von Sozialhilfekarten in Marihuana-Geschäften.

Dieses Gesetz ändert die Nutzung staatlicher Sozialleistungen. Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen Gelder aus dem Programm für vorübergehende Unterstützung bedürftiger Familien (TANF) nicht mehr mit elektronischen Leistungskarten in Geschäften ausgegeben werden, die Marihuana verkaufen. Dies soll sicherstellen, dass Hilfsgelder für Grundbedürfnisse nicht für Marihuana ausgegeben werden.
Wichtige Punkte
Ab dem 1. Oktober 2022 ist die Nutzung von Sozialhilfekarten in Marihuana-Verkaufsstellen untersagt.
Dies betrifft das Bundesprogramm zur vorübergehenden Unterstützung bedürftiger Familien (TANF).
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4536
Sponsor: Rep. Rice, Tom [R-SC-7]
Startdatum: 2021-07-19