Studienkreditgrenzen: Hochschulen können Kreditbeträge begrenzen
Neue Regeln erlauben Hochschulen, die Höhe der Bundesstudienkredite zu begrenzen, die Studierende aufnehmen können. Dies soll übermäßige Verschuldung verhindern, insbesondere wenn die Verdienstmöglichkeiten nach dem Abschluss gering sind. Studierende mit besonderen Umständen können eine Erhöhung ihres Kreditlimits beantragen.
Wichtige Punkte
Hochschulen können niedrigere Studienkreditgrenzen festlegen, wenn sie der Meinung sind, dass die Verschuldung im Verhältnis zu den zukünftigen Gehältern der Absolventen eines bestimmten Studiengangs zu hoch wäre.
Die Grenzen können auch an den Studienstatus (z.B. Teilzeit), den angestrebten Abschluss oder das Studienjahr angepasst werden.
Studierende können eine Erhöhung des Kreditbetrags beantragen, wenn sie besondere Umstände oder außergewöhnlichen Bedarf nachweisen.
Das Gesetz verbietet die Begrenzung von Krediten aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Familienstand, Alter, Behinderung oder nationaler Herkunft.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4600
Sponsor: Rep. Grothman, Glenn [R-WI-6]
Startdatum: 2021-07-21