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Bundesmittelverbot für Hochschulen, die Abtreibungsdienste anbieten

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Bundesfinanzierung für Hochschulen einzustellen, die Studenten oder Mitarbeitern Abtreibungsmedikamente oder Abtreibungen über ihre Campuseinrichtungen anbieten. Das bedeutet, dass Universitäten, die staatliche Gelder erhalten möchten, solche Dienste einstellen müssen. Dies wird die Verfügbarkeit bestimmter Gesundheitsdienste auf Universitätsgeländen beeinflussen.
Wichtige Punkte
Hochschulen, die Abtreibungsmedikamente oder Abtreibungen anbieten, verlieren den Zugang zu Bundesmitteln.
Um weiterhin förderfähig zu bleiben, müssen die Institutionen jährlich bescheinigen, dass sie solche Dienste nicht anbieten.
Der Gesetzentwurf definiert „Abtreibungsmedikament“ und „schulbasierte Dienstleistungsstätte“, wodurch der Umfang des Verbots präzisiert wird.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4607
Sponsor: Rep. Roy, Chip [R-TX-21]
Startdatum: 2021-07-21