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Bundesmittelverbot für Hochschulen, die Abtreibungsdienste anbieten

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Bundesfinanzierung für Hochschulen einzustellen, die Studenten oder Mitarbeitern Abtreibungsmedikamente oder Abtreibungen über ihre Campuseinrichtungen anbieten. Das bedeutet, dass Universitäten, die staatliche Gelder erhalten möchten, solche Dienste einstellen müssen. Dies wird die Verfügbarkeit bestimmter Gesundheitsdienste auf Universitätsgeländen beeinflussen.
Wichtige Punkte
Hochschulen, die Abtreibungsmedikamente oder Abtreibungen anbieten, verlieren den Zugang zu Bundesmitteln.
Um weiterhin förderfähig zu bleiben, müssen die Institutionen jährlich bescheinigen, dass sie solche Dienste nicht anbieten.
Der Gesetzentwurf definiert „Abtreibungsmedikament“ und „schulbasierte Dienstleistungsstätte“, wodurch der Umfang des Verbots präzisiert wird.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Protecting Life on College Campus Act of 2021
Drucknummer: HR 4607
Sponsor: Rep. Roy, Chip [R-TX-21]
Startdatum: 2021-07-21