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Verbot des Vorabhandels durch Market Maker: Anlegerschutz

Neue Regeln sollen Anleger am Aktienmarkt schützen, indem Market Makern untersagt wird, vertrauliche Kundenauftragsinformationen zu ihrem eigenen Vorteil zu nutzen. Das bedeutet, dass Market Maker keine Aktien kaufen oder verkaufen dürfen, bevor sie einen Kundenauftrag ausführen, um davon zu profitieren. Dies führt zu mehr Fairness und Transparenz auf dem Markt, was das Vertrauen in Investitionen erhöhen kann.
Wichtige Punkte
Market Maker müssen im besten Interesse des Kunden handeln, und Auftragsinformationen sind vertraulich.
Unternehmens-CEOs müssen jährlich die Einhaltung dieser Regeln zertifizieren.
Verstöße ziehen erhebliche Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen für verantwortliche Personen nach sich.
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Status:
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Drucknummer: 117_HR_4619
Sponsor: Rep. Green, Al [D-TX-9]
Startdatum: 2021-07-22