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Schutz von GPS und Satellitenkommunikation: Störungskosten trägt der Betreiber

Dieses Gesetz zielt darauf ab, GPS- und Satellitenkommunikationsgeräte vor Störungen durch neue kommerzielle terrestrische Netze zu schützen. Es legt fest, dass Unternehmen, die solche Netze einsetzen, alle Kosten für die Reparatur, den Austausch oder die Aufrüstung von Geräten tragen müssen, die durch Störungen beeinträchtigt werden, sowohl für Regierungsbehörden als auch für Privatpersonen und Unternehmen. Das bedeutet, wenn Ihr GPS- oder Satellitengerät aufgrund eines neuen Netzes nicht mehr richtig funktioniert, muss das für den Einsatz verantwortliche Unternehmen die Reparatur- oder Austauschkosten übernehmen.
Wichtige Punkte
Neue terrestrische Operationen in den Bändern 1525-1559 MHz und 1626.5-1660.5 MHz sind eingeschränkt, bis die Schutzbedingungen für GPS und Satellitenkommunikation erfüllt sind.
Unternehmen, die diese Netze einsetzen, müssen die vollen Kosten für die Aufrüstung, Reparatur oder den Austausch von GPS- und Satellitenkommunikationsgeräten tragen, die durch ihre Operationen beeinträchtigt werden.
Diese Kosten umfassen Ausrüstung, Software, Schulungen, Personalkosten und andere angemessen anfallende Ausgaben für Bundesbehörden und private Einrichtungen.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4634
Sponsor: Rep. Cooper, Jim [D-TN-5]
Startdatum: 2021-07-22