arrow_back Zurück zur App

Steuerbefreiung für Rabatte bei Wassereinsparung und Regenwassermanagement

Dieses Gesetz bewirkt, dass Gelder, die von Wasserversorgern, Regenwassermanagement-Anbietern oder lokalen Behörden für die Installation von Wasserspar- oder Regenwassermanagementmaßnahmen erhalten werden, steuerfrei sind. Das bedeutet, dass Bürger, die in solche Lösungen investieren, mit größeren Einsparungen rechnen können, da die erhaltenen Rabatte ihr zu versteuerndes Einkommen nicht erhöhen.
Wichtige Punkte
Rabatte für die Installation von Wassersparmaßnahmen (z.B. neue Toiletten, Duschen) werden nicht als steuerpflichtiges Einkommen gezählt.
Rabatte für Regenwassermanagementsysteme (z.B. Regentonnen, Regengärten) sind ebenfalls steuerbefreit.
Die Befreiung gilt auch für Abwassermanagementsysteme (z.B. Klärgruben), die im Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen installiert wurden.
Diese Änderungen gelten für Beträge, die nach dem 31. Dezember 2018 erhalten wurden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Abgelaufen
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4647
Sponsor: Rep. Huffman, Jared [D-CA-2]
Startdatum: 2021-07-22