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Verlängerung der Frist für COVID-19-Hilfsgelder für Gesundheitsdienstleister

Dieses Gesetz verlängert die Frist, bis zu der Gesundheitsdienstleister Gelder aus dem COVID-19-Anbieterhilfsfonds verwenden können. Dies gibt Krankenhäusern und anderen Einrichtungen mehr Zeit, pandemiebedingte Ausgaben zu decken, was potenziell zur Aufrechterhaltung der Stabilität des Gesundheitssystems und der Verfügbarkeit von Dienstleistungen für die Bürger beitragen kann.
Wichtige Punkte
Gesundheitsdienstleister haben nun bis Ende 2021 oder bis zum Ende des COVID-19-Gesundheitsnotstands, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, Zeit, um Gelder zu verwenden, die zwischen dem 10. April und dem 30. Juni 2020 erhalten wurden.
Diese Änderung betrifft Gelder, die für COVID-19-bezogene Ausgaben oder entgangene Einnahmen bestimmt sind, und unterstützt die finanzielle Stabilität der Gesundheitsdienstleister.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4735
Sponsor: Rep. Axne, Cynthia [D-IA-3]
Startdatum: 2021-07-28