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Hörgeräteversicherung: Obligatorische Deckung für Implantate und Hörhilfen

Dieses Gesetz, bekannt als „Ally’s Act“, soll sicherstellen, dass private Krankenversicherungen die Kosten für Hörgeräte wie Implantate und Schallprozessoren sowie damit verbundene Dienstleistungen übernehmen müssen. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2022 Personen, die solche Geräte und Pflege benötigen, leichteren Zugang zu wesentlichen Behandlungen haben werden, was ihre finanzielle Belastung erheblich reduzieren kann.
Wichtige Punkte
Obligatorische Deckung von Hörimplantaten und externen Schallprozessoren durch private Krankenversicherungen.
Die Deckung umfasst Wartung, Reparaturen, Upgrades alle 5 Jahre sowie Untersuchungen, Operationen und auditive Rehabilitation.
Es werden Selbstbeteiligungsgrenzen für Patienten eingeführt, um die Bezahlbarkeit der Behandlung zu gewährleisten.
Die Änderungen gelten für Planjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Ally’s Act
Drucknummer: HR 477
Sponsor: Rep. Neguse, Joe [D-CO-2]
Startdatum: 2021-01-25