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Einschränkung der Haftungsfreistellung von Nichtschuldnern im Insolvenzverfahren

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Rechte von Personen zu schützen, die Forderungen gegen andere Einheiten als den Schuldner in Insolvenzverfahren haben. Es schränkt die Möglichkeit ein, diese Drittschuldnerhaftungen ohne Zustimmung des Gläubigers freizustellen, was bedeutet, dass Bürger größere Sicherheit haben, dass ihre Forderungen nicht automatisch annulliert werden, wenn ein Unternehmen, mit dem sie Geschäfte gemacht haben, insolvent wird.
Wichtige Punkte
Verbietet die Freistellung von Haftungen für andere Einheiten als den Schuldner ohne deren ausdrückliche Zustimmung, was Gläubiger schützt.
Begrenzt vorübergehende Verfügungen gegen die Verfolgung von Ansprüchen gegen Dritte auf 90 Tage, es sei denn, der Gläubiger stimmt zu.
Ermöglicht die direkte Berufung an das Berufungsgericht bei Entscheidungen über die vorübergehende Aussetzung von Ansprüchen gegen Dritte.
Führt die Möglichkeit ein, ein Insolvenzverfahren abzuweisen, wenn der Schuldner durch eine Vermögensaufteilung entstanden ist, die darauf abzielte, Verbindlichkeiten innerhalb der letzten 10 Jahre abzuschirmen.
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Status:
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4777
Sponsor: Rep. Nadler, Jerrold [D-NY-10]
Startdatum: 2021-07-28