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Matts Gesetz: Insulinpreise für Diabetiker begrenzen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Insulinkosten für Diabetiker zu senken, unabhängig davon, ob sie versichert sind oder nicht. Insulinhersteller müssen Durchschnittspreise veröffentlichen, und Versicherer sowie Apotheken müssen Insulin zu reduzierten Preisen anbieten, um den Zugang zu erleichtern und finanzielle Belastungen zu mindern.
Wichtige Punkte
Insulinhersteller müssen vierteljährlich die durchschnittlichen Nettopreise ihrer Produkte online veröffentlichen.
Versicherte Personen (Gruppen- oder Einzelpläne) zahlen für Insulin maximal 10% des durchschnittlichen Nettopreises zuzüglich Vertriebskosten oder 20 Dollar, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Bei Hoch-Selbstbehalt-Plänen ist Insulin kostenlos.
Unversicherte Personen können Insulin in Apotheken zum durchschnittlichen Nettopreis zuzüglich Vertriebskosten erwerben, wobei diese 10% des durchschnittlichen Nettopreises nicht überschreiten dürfen.
Das Gesetz verzichtet auf den Selbstbehalt für Insulin bei versicherten Personen.
Die Vertriebs- und Abgabekosten für Insulin dürfen 10% des durchschnittlichen Nettopreises des Medikaments nicht überschreiten.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Matt’s Act
Drucknummer: HR 4813
Sponsor: Rep. Fortenberry, Jeff [R-NE-1]
Startdatum: 2021-07-29