Schutz von Mitarbeitern der Bundesjustiz vor Diskriminierung und Vergeltung
Dieses Gesetz führt neue Regeln zum Schutz von Mitarbeitern der Bundesjustiz vor Diskriminierung und Vergeltung bei der Meldung von Fehlverhalten ein. Es schafft neue Gremien wie die Kommission für richterliche Integrität, das Büro für richterliche Integrität und das Büro für Mitarbeitervertretung, um eine faire Behandlung und Beschwerdemöglichkeiten zu gewährleisten. Dies bietet den Mitarbeitern mehr Sicherheit und Unterstützung bei Verstößen.
Wichtige Punkte
Diskriminierungsverbot: Mitarbeiter der Bundesjustiz sind vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht (einschließlich sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität), nationaler Herkunft, Alter oder Behinderung geschützt.
Whistleblower-Schutz: Mitarbeiter, die Rechtsverstöße oder Fehlverhalten innerhalb der Bundesjustiz melden, sind vor Vergeltungsmaßnahmen wie Entlassung, Degradierung oder Belästigung geschützt.
Neue Unterstützungsinstitutionen: Neue Büros und Kommissionen werden eingerichtet, um Beschwerden zu bearbeiten, Untersuchungen durchzuführen, rechtliche und psychologische Unterstützung anzubieten und die Arbeitsplatzkultur innerhalb der Justiz zu überwachen.
Erleichterte Beschwerdeeinreichung: Mitarbeiter können Beschwerden bei den neu geschaffenen Stellen einreichen und erhalten möglicherweise eine Erstattung angemessener Kosten, einschließlich Anwaltsgebühren, die während der Ermittlungen anfallen.
Erhöhte Transparenz: Die neuen Bestimmungen erfordern die regelmäßige Veröffentlichung anonymisierter Berichte über Beschwerden wegen Fehlverhaltens am Arbeitsplatz und Beschäftigungsstatistiken, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu erhöhen.
Abgelaufen
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4827
Sponsor: Rep. Johnson, Henry C. "Hank," Jr. [D-GA-4]
Startdatum: 2021-07-29