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Mehr Mittel für Suchtgenesungsdienste

Dieses neue Gesetz verlangt von den Bundesstaaten, mindestens 10 % der Bundesmittel für Suchtprävention und -behandlung für Genesungsunterstützungsdienste bereitzustellen. Dies bedeutet, dass mehr Menschen Zugang zu entscheidender Hilfe erhalten, die ihre Rückkehr in ein normales Leben nach dem Kampf gegen die Sucht erleichtert. Ziel ist es, denjenigen, die Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Nüchternheit und der sozialen Integration benötigen, bessere Hilfe zu bieten.
Wichtige Punkte
Bundesstaaten müssen mindestens 10 % der Bundesmittel für Suchtgenesungsdienste verwenden.
Verbesserter Zugang zu Diensten wie Beratung, Selbsthilfegruppen und Arbeitsvermittlung für Personen in der Genesung.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Lebensqualität und soziale Wiedereingliederung von Suchtbetroffenen zu verbessern.
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Abgelaufen
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4897
Sponsor: Rep. Spanberger, Abigail Davis [D-VA-7]
Startdatum: 2021-07-30