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Erleichterter Zugang zu Hochschulbildung für Personen mit Vorstrafen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Personen mit Vorstrafen oder Jugendstrafregister den Zugang zur Hochschulbildung zu erleichtern. Es empfiehlt Hochschulen, Fragen zur Vorstrafen aus den Zulassungsanträgen zu entfernen und bietet Unterstützung bei der Entwicklung geeigneter Verfahren.
Wichtige Punkte
Hochschulen werden ermutigt, im Zulassungsverfahren keine Fragen mehr zu Vorstrafen oder Jugendstrafregistern zu stellen.
Wenn eine Hochschule beschließt, nach solchen Vorstrafen zu fragen, sollte dies transparent, nach der Zulassungsentscheidung erfolgen und die Möglichkeit zur Erklärung bieten.
Das Gesetz sieht Schulungen für Hochschulmitarbeiter vor, um Informationen über Vorstrafen besser zu verstehen und zu bewerten und einen angemessenen Datenschutz zu gewährleisten.
Ein Ressourcenzentrum mit Best Practices und Forschungsergebnissen zu Studierenden mit Vorstrafen oder Jugendstrafregistern wird eingerichtet.
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Status:
Abgelaufen
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 117_HR_4950
Sponsor: Rep. Dean, Madeleine [D-PA-4]
Startdatum: 2021-08-06